Aufgabenbereich
Leistungsphasen 1 bis 9
1. Grundlagenermittlung
In dieser Phase der ersten Beratung wird vom Architekt in Absprache mit Ihnen eine Übersicht über die Voraussetzungen für Ihren Hausbau erstellt.
2. Vorplanung
In der Leistungsphase 2, der Vorplanung, erstellt der Architekt skizzenhaft einen Vorentwurf Ihres Hauses.
3. Entwurfsplanung
Nachdem die Vorplanung abgeschlossen ist, erarbeitet der Architekt den Gesamtentwurf des Objekts.
4. Genehmigungsplanung
In diesem Schritt werden auf Basis des Gesamtentwurfs alle erforderlichen Genehmigungen vorbereitet und eingeholt.
5. Ausführungsplanung
Die Leistungsphasen 1 bis 4 sind Grundlage für die Leistungsphase 5, in der die Ausführung im Detail unter Einbezug aller fachlich Beteiligten vorbereitet wird.
6. Vorbereitung der Vergabe
Die Vorbereitung der Vergabe schließt das Ermitteln von Mengen und daraufhin das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen mit ein.
7. Mitwirkung bei der Vergabe
In dieser Phase wird die Vergabe der Leistungen nach Plan der Leistungsbeschreibung durchgeführt. Auch hier kann der Architekt mitwirken.
8. Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation
Leistungsphase 8 wird auch als die Objektüberwachung bezeichnet. Hier vollzieht sich der eigentliche Hausbau.
9. Objektbetreuung
Leistungsphase 9 dient der Betreuung des fertigen Objekts. Ihr Architekt nimmt dazu eine Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen durch.